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Felix Von Saucken Colliers

Felix von Saucken

Head of Residential | Germany

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Energetisches Bauen und Sanieren von Wohnimmobilien

Die Nachhaltigkeit von Immobilien rückt immer stärker in den Vordergrund. Um die von der Bundesregierung gesetzten Klimaziele bis 2050 zu erreichen, ist ein signifikanter Beitrag der Immobilienwirtschaft gefragt. Das seit November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Vorgaben für Immobilien. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner BEITEN BURKHARDT informieren wir Sie in einem Wegweiser zur energetischen Sanierung über Wissenswertes rund um das GEG.

Neu: Energieausweis-Pflicht auch für Makler

Es besteht eine Ausweispflicht für Immobilien, die verkauft oder vermietet werden, sowie für umfassend sanierte Gebäude und Neubauten mit einigen wenigen Ausnahmen. Während Eigentümer bereits zuvor eine Ausweispflicht hatten, gilt dies nun auch für Makler.

Anspruch: Neubauten auf Niedrigstenergiestandard

Ziel des GEG ist es, die Auswirkungen, die der Energiebedarf einer Immobilie für Heizen und die Warmwasserbereitung auf die Umwelt hat, zu begrenzen. Anhand eines virtuellen Referenzgebäudes, das dem GEG-Effizienzstandard entspricht, wird der Neubau geplant und errichtet. Insbesondere im Neubau gilt es deshalb, „Niedrigstenergiegebäude“ zu entwerfen und zu bauen. Erneuerbare Energien sind im Rahmen der Berechnung der Energiebilanz deutlich im Vorteil gegenüber fossilen Brennstoffen.

Wichtig für Käufer: Verpflichtungen im Bestand

Unabhängig von einer Sanierung haben Eigentümer von Bestandsgebäuden gewissen Austausch- und Nachrüstpflichten nachzukommen. Ausnahmen stellen Ein- und Zweifamilienhäuser dar, wenn der Eigentümer selbst in dem Haus wohnt. Wird ein Ein- oder Zweifamilienhaus aber neu gekauft, so gelten die Austausch- und Nachrüstpflichten dennoch und sind innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.

Dazu zählt insbesondere der Austausch von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben, deren Nennleistung somit weder weniger als vier noch mehr als 400 kW beträgt. Hiervon ausgenommen sind Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Um den genauen Kesseltyp zu ermitteln, ist vom Bezirksschornsteinfeger eine „Feuerstättenschau“ durchzuführen.

Ausblick: Der Einfluss des GEG

Durch das neue GEG sollen die Themen Energie und Bau stärker miteinander verschmolzen werden. Aufgrund der geplanten Verschärfungen der energetischen Vorgaben in den kommenden Jahren bleibt es spannend, wie sich insbesondere die Förderungen in der Praxis auswirken werden, die Anreize für energieeffizienteres Bauen und Modernisieren schaffen sollen.

Alle Regelungen, Kriterien und Möglichkeiten finden Sie in unserem Wegweiser.


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