Vergesellschaftung verschärft Wohnungsmangel
Vor knapp zwei Jahren haben sich die Berliner in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bestand entschieden. Eine Experten-Kommission kam jetzt zu dem Ergebnis: Vergesellschaftungen von Wohnungsunternehmen sind mit dem Berliner Landesgesetz vereinbar und verhältnismäßig.
Auch wenn Befürworter nun jubeln: Die Aufgabe des Gremiums war es, die juristische Machbarkeit eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes zu überprüfen, nicht aber die politische und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit. Und diese darf doch sehr stark angezweifelt werden.
Das gemeinsame Ziel aller ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes, was vor allem durch ein breites Wohnungsangebot erreichbar ist. Vergesellschaftung aber schafft keine einzige neue Wohnung. Ganz im Gegenteil: Die Aussicht darauf schreckt viele Wohnungsbauer ab. Erst recht, wenn die Entschädigung für eine solche Vergesellschaftung unterhalb des Verkehrswertes ausfallen könnte, was laut Kommission möglich ist.
Vergesellschaftung kostet das Land Berlin viele Milliarden Euro. Dieses Geld muss stattdessen in den dringend benötigten Neubau von Wohnungen oder die Sanierung bestehender Häuser investiert werden. Das ist die einzige Möglichkeit, dem Wohnungsmangel zu entgegnen und tatsächlich bezahlbare Mieten zu fördern.