Der Grad der Konkurrenz wird in unmittelbar, mittelbar und eingeschränkt unterteilt und orientiert sich an Luftliniendistanzen von 500 m, 1.000 m und 1.500 m um das Untersuchungsobjekt. Sollten Immobilien aus dem mittelbaren oder eingeschränkten Konkurrenzumfeld oder eine noch weiter entfernte Lage doch eine unmittelbare Konkurrenz darstellen, werden diese Objekte als solche klassifiziert.