Das Amtsgericht einer Kommune führt das Grundbuch, in diesem sind alle Besitz- und Rechtsverhältnisse der in der Kommune gelegenen Grundstücke aufgeführt.
Das Amtsgericht einer Kommune führt das Grundbuch, in diesem sind alle Besitz- und Rechtsverhältnisse der in der Kommune gelegenen Grundstücke aufgeführt.