Gutachterausschuss

Was ist ein Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss ist eine Institution für Grundstückswerte. Das selbstständige Gremium wurde in der deutschen Bundesrepublik 1960 gegründet, zeitgleich mit dem Bundesbaugesetz.
Der Hauptauftrag des Gutachterausschusses besteht darin, die Preise eines Grundstücksmarkts transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Dafür werden essenzielle Daten zu Grundstückswerten gesucht und ausgewertet.

Gutachterausschuss für Grundstückswerte: So setzt er sich zusammen

Mitglieder im Gutachterausschuss für Grundstückswerte sind ausschließlich unabhängige Immobiliensachverständige.

Er setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden, der Bediensteter der entsprechenden Behörde sein sollte, und Mitarbeitern der zuständigen Finanzämter. Darüber hinaus hat der Gutachterausschuss noch weitere, ehrenamtliche Mitglieder. Diese sind in der Regel freiberuflich und branchennah, arbeiten also zum Beispiel als Immobilienmakler oder Architekten.

Aufgaben des Gutachterausschusses

Zu den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zählen:

  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Erteilung von Auskünften auf Grundlage dieser Kaufpreissammlung
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten
  • Gutachten über die Höhe von Entschädigungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
  • Auskunft über Bodenrichtwerte
  • Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten

Daneben gibt es aber noch weitere Tätigkeiten, die nicht gesetzlich geregelt sind. Dazu gehören unter anderem die folgenden Aufgaben:

  • Erstellung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
  • Erstellung und Herausgabe von Immobilienmarktberichten
  • Erstellung von Mietwertübersichten
  • Erteilung weiterer Auskünfte

Bodenrichtwert als Hilfestellung für den Gutachterausschuss

Regelmäßig ermittelte Bodenrichtwerte helfen dem Gutachterausschuss, den durchschnittlichen Lagewert von Grundstücken darzustellen. Diese Werte basieren auf Kaufpreissammlungen und dienen als Orientierung für die Immobilienbewertung. Der Bodenrichtwert beeinflusst so die Wertermittlung bei Kauf, Verkauf und Besteuerung von Grundstücken.

Kann man als Privatkunde den Gutachterausschuss in Anspruch nehmen?

Die Erstellung der Dokumente ist ein langwieriger Prozess: Bis ein Wertgutachten wirklich final vorliegt, können mehrere Monate vergehen, da es einen erheblichen Abstimmungsbedarf gibt. Zudem hängen die Gebühren bzw. Kosten für ein Wertgutachten vom Immobilienwert ab. Deshalb sind die Leistungen des Gutachterausschusses für Privatpersonen nur begrenzt geeignet.

Eine Grundstücksbewertung für Immobilien kann aber auch durch andere Spezialisten und Anbieter erstellt werden. Wichtig ist nur, dass es sich nachweislich um einen qualifizierten Experten handelt, der das Gutachten erstellt.

Vorteile des Gutachterausschusses für Kunden

Ein Gutachterausschuss bietet Kunden Transparenz und Orientierung bei Immobilienpreisen. Durch die Bereitstellung von Bodenrichtwerten erhalten Käufer und Verkäufer eine objektive Grundlage zur Bewertung von Grundstücken. Dies erleichtert fundierte Entscheidungen und vermeidet überhöhte Preise oder Fehlinvestitionen.
Auch Banken und Finanzdienstleister profitieren von diesen Daten und nutzen sie beispielsweise für Beleihungswertberechnungen, was wiederum die Kreditvergabe fairer und sicherer macht.