Bestellerprinzip
„Wer bestellt, der zahlt“ – das Bestellerprinzip gilt in Deutschland seit dem 1. Juni 2015, soweit es um den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Wohnraummietvertrages oder um die Vermittlung eines Wohnraummietvertrages geht.
In diesem Wegweiser erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über die neue Regelung des Bestellerprinzips. Die Neuerungen beziehen sich allerdings lediglich auf die Vermittlung von Kaufverträgen für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Die Kosten für die Vermittlung von Kaufverträgen über Mehrfamilien-/Wohn- und Geschäftshäuser trägt nach wie vor der Käufer.
Downloaden Sie den Wegweiser „Bestellerprinzip“ hier:
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