Energetische Sanierung
Etwa 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Immobilien. Um die von der Bundesregierung gesetzten Klimaziele bis zum Jahr 2050 zu erreichen, ist auch ein signifikanter Beitrag der Immobilienwirtschaft gefragt. Insofern sind in Wohngebäuden energetische Sanierungen notwendig. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.
In Kooperation mit BEITEN BURKHARDT informieren wir Sie über die wichtigsten Regelungen, Kriterien und Möglichkeiten, die das GEG mit sich bringt.
Downloaden Sie den Wegweiser „Energetische Sanierung“ hier:
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